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o. J. o. T. (nach Mai 8)

1334.

Das Breslauer Domkapitel antwortet auf das Schreiben eines nicht genannten Archidiakons, der die Jurisdiktion des Kapitels nicht anerkennen wollte und diesem die Zolleinkünfte in Militsch verweigerte, auf die allein die Vikare angewiesen waren. Dem Vorwurf der Unwissenheit begegnet das Kapitel damit, daß zwar nicht alle von ihnen studiert hätten, aber doch einige, die über die Rechtsverhältnisse genau unterrichtet seien. Er möge zahlen und die armen Leute im Militscher Gebiet mit ihren Klagen an das Kapitel verweisen.

Formelbuch des Arnold v. Protzan, hrsg. v. Wattenbach (Cod. dipl. Sil. V), S. 266.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.